Schallschutz
Mit gutem Schallschutz entsteht Mehrwert. Die richtigen Vorschriften kennen und anwenden schafft Sicherheit.
Schallschutz bildet einen festen Bestandteil im Umweltschutzgesetz und die Kantone haben die Norm SIA 181 «Schallschutz im Hochbau» für allgemeinverbindlich erklärt. Die Norm SIA 181 unterscheidet zwischen Mindestanforderungen, erhöhten und speziellen Anforderungen:
- Die Mindestanforderungen gewährleisten einen Schallschutz, der erhebliche Störungen verhindert.
- Die erhöhten Anforderungen gelten bei Wohneigentum und bieten den Bewohnerinnen und Bewohnern einen hohen schalltechnischen Komfort.
- Auf Wunsch können auch spezielle Anforderungen definiert und bestellt werden.
Der VSSM hat in Zusammenarbeit mit dem Türenverband VST das Praxismerkblatt 005 «Schalldämmende Türen» erarbeitet. Das Merkblatt (PDF siehe rechte Spalte) behandelt die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Türen sowie Prüfungs- und Bewertungsverfahren. Die Checkliste im Anhang 1 kann bei Reklamationen über mangelnde Schalldämmung von Türen verwendet werden. Sie dient zur effizienten Analyse der Ursachen und vereinfacht die Kommunikation zwischen den verschiedenen Parteien.